Zur Verwendung der Gelder des VASA-Fonds bei Deponien
Zusammenfassung
Der VASA-Fonds gemäss Art. 32e USG und der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) wird aus Abgaben auf der Ablagerung und dem Export von Abfällen gespeist. Die Mittel aus diesem Fonds werden vom BAFU an die Kantone verteilt. Die Bundessubventionen sollen dazu beitragen, unter anderem Siedlungsabfalldeponien rasch und effizient zu untersuchen und nötigenfalls zu sanieren oder eine gesetzeskonforme Überwachung zu etablieren (Art. 32e Abs. 3 Bst. b Ziff. 2 USG). Dabei besteht Klarheit darüber, dass die Bundesbeteiligung 40 Prozent der anrechenbaren Kosten beträgt (Art. 32e Abs. 4 Bst. 4 USG). Darüber hinaus sind aber viele andere Fragen im Zusammenhang mit der Verteilung der VASA-Gelder vom Gesetzgeber nicht beantwortet worden, was dem Legalitätsprinzip widerspricht und vor allem in der Praxis zu grossen Unsicherheiten führt. Die Autoren diskutieren die ihnen aufgrund ihrer Erfahrungen wichtig erscheinenden Problembereiche bei…
Zeitschrift URP
URP 2009 603
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag