Lärmschutz; zusätzliche Abklärung für den Umbau eines Allwetterplatzes
Leitsätze
Von der im vorliegenden Fall geplanten Erstellung eines Allwetterplatzes als Pausen-, Sport- und Spielplatz kann aufgrund der Befestigung und der neuen Ausstattung davon ausgegangen werden, dass die Anlage vermehrt genutzt werden wird. Dagegen kann nicht gesagt werden, dass der bestehende Teil der Anlage in konstruktiver und funktionaler Beziehung so weit verändert wurde, dass er lärmmässig von geringerer Bedeutung erscheint als der erneuerte Teil. Die Vorinstanzen sind daher zu Recht von einer wesentlichen Änderung einer ortsfesten Anlage ausgegangen (E. 3.1 und 3.2). Gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts hat das BAFU im Mai 2010 den Entwurf einer Vollzugshilfe zur Beurteilung des Lärms von Sportanlagen publiziert. Indem diese unter Beizug der deutschen Sportanlagelärmschutzverordnung die Methodik zur Lärmermittlung konkretisiert und eine Beurteilung anhand von Belastungsrichtwerten ermöglicht, soll sie zu einem einheitlichen Vollzug bei der…
Zeitschrift URP
URP 2011 135
Publikationsart
Entscheid