Der Schutz des Wolfes in der Schweiz de lege lata et ferenda
Zusammenfassung
Der Wolf wird durch die Berner Konvention sowie das eidgenössische Jagdgesetz streng geschützt, weshalb nur ausnahmsweise einzelne schadstiftende Tiere zum Abschuss freigegeben werden dürfen. Der Vollzug dieser Schutznormen ist im Wolfskonzept des Bundes geregelt, das den zuständigen Behörden ein weites Ermessen im Entscheid über den Abschuss eines Wolfs einräumt. Diesem Ermessen ist durch eine rechtskonforme Anwendung des Wolfskonzepts Rechnung zu tragen. Mit Blick in die nähere Zukunft haben diverse parlamentarische Vorstösse, die mehrheitlich eine Lockerung des Wolfsschutzes bezwecken, zu einem Auftrag an den Bundesrat geführt, eine Revision von Art. 22 Berner Konvention zu veranlassen. Danach soll es den Unterzeichnerstaaten künftig möglich sein, jederzeit Vorbehalte zur Konvention anzubringen und damit im Bedarfsfalle den Schutzstatus des Wolfs zu senken. Ferner führten die Wolfsdebatten der eidgenössischen Räte zu einem Vorschlag des…
Zeitschrift URP
URP 2011 250
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag