Standortgebundenheit; Umbauten eines Hotel-Restaurant-Betriebs ausserhalb der Bauzone
Leitsätze
Bei Änderungsgesuchen sind die Behörden berechtigt und unter Umständen verpflichtet, die Standortgebundenheit des gesamten Betriebs neu zu überprüfen. Deren Verneinung führt in einem solchen Fall zwar nicht zur Beseitigung der bestehenden, rechtskräftig bewilligten Bauten, aber zur Verweigerung des Änderungsgesuchs. Im vorliegenden Fall muss wegen der Nähe des Hotel-Restaurant-Betriebs zum Siedlungsgebiet, das Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten bietet, die Standortgebundenheit bereits für den bestehenden Betrieb verneint werden. Eine nachträgliche Ausnahmebewilligung für den umstrittenen Erweiterungsbau, der sich folglich von vornherein nicht als standortgebunden erweist, muss daher verweigert werden (E. 3.3 und 3.5). Überdies wurde die zonenwidrig genutzte Fläche in den Jahren 1986, 2000 und 2002 durch Umbauten erweitert, so dass nun das zulässige Mass für weitere Flächenerweiterungen erschöpft ist. Eine Ausnahmebewilligung für die…
Zeitschrift URP
URP 2011 209
Publikationsart
Entscheid