Elemente eines wirksamen Vollzugs des Umweltrechts
Zusammenfassung
Erste Voraussetzung eines wirksamen Vollzugs ist eine gute Rechtsetzung. Mit dem USG, dem GSchG und dem WaG verfügt die Schweiz im Umweltbereich über drei Bundesgesetze, die nach Grundsätzen der neueren Gesetzgebungslehre aufgebaut sind. Das NHG von 1966 vermag dagegen diesen Anforderungen nicht zu genügen. Auch für die Abstimmung von Gesetz und Verordnung kennen wir sowohl gute als auch schlechte Beispiele. Einen wirksamen Vollzug fördern sodann klare gesetzgeberische Konzepte und Regelungen. Im Verwaltungsverfahren erfolgt die Sachverhaltsermittlung nach dem Untersuchungsgrundsatz und damit durch die zuständige Behörde. Das Umweltrecht kennt für die Sachverhaltsermittlung zahlreiche Besonderheiten, insbesondere eine gegenüber dem allgemeinen Verfahrensrecht umfassendere Auskunfts- und Abklärungspflicht sowie für UVP-pflichtige Vorhaben und teilweise auch ausserhalb der UVP die Sachverhaltsermittlung durch die Gesuchstellerschaft. Mit Blick auf…
Zeitschrift URP
URP 2011 397
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag