Aktuelle Rechts- und Vollzugsfragen bei der Anwendung der VASA
Zusammenfassung
Der Bund unterstützt die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten mit Mitteln aus einer Spezialfinanzierung gestützt auf Art. 32e USG und die darauf erlassene Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA). Abgeltungen werden nur geleistet, wenn die getroffenen Massnahmen umweltverträglich und wirtschaftlich sind und dem Stand der Technik entsprechen. Die Massnahmen müssen verhältnismässig sein. Die Gewährung von Abgeltungen sind geknüpft an eine der Altlastenverordnung konforme Altlastenbearbeitung. Rechtliche Fragen stellen sich oft bei folgenden Anwendungsfällen: Im Zusammenhang mit Bauvorhaben auf belasteten Standorten können Abgeltungen für die Sanierung nur unter Nachweis des Sanierungsbedarfes gewährt werden. Entsprechend braucht es eine hinreichende Gesamtbeurteilung des Standorts im Rahmen einer Voruntersuchung. Bei Projekten, für die der Bund eine Zusicherung erteilt hat, gilt zu beachten, dass…
Zeitschrift URP
URP 2011 633
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag