Umweltgefährdende Stoffe; Vorschriften des Bundesrates; Suspendierung einer Bewilligung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
Leitsätze
Pflanzenschutzmittel werden bewilligt, wenn alle im Produkt enthaltenen Wirkstoffe im Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) aufgenommen sind. Die Bewilligung wird als Dauerrechtsverfügung erteilt und kann nur überprüft, abgeändert oder widerrufen werden, wenn die in der PSMV erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind (E. 3.4-3.5). Obwohl den FAO-Spezifikationen in der Schweiz keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit zukommt, spiegeln sie doch einen internationalen Konsens über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik im Bereich der Pflanzenschutzmittel wider (E. 4.3). Mit Blick auf diese Spezifikationen und die wissenschaftlichen Stellungnahmen der Fachstellen war die Vorinstanz verpflichtet, die Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff B. zu überprüfen. Diese Überprüfung basierte auf neuen Informationen und dem dringenden Verdacht, dass die Bewilligungsvoraussetzungen bei derartigen Produkten nicht mehr (vollständig)…
Zeitschrift URP
URP 2011 672
Publikationsart
Entscheid