Landschaftsschutz; Verkabelung einer Hochspannungsleitung
Leitsätze
Mit der Plangenehmigung werden sämtliche nach Bundesrecht erforderlichen Bewilligungen erteilt; kantonale Bewilligungen und Pläne sind nicht erforderlich. Die Plangenehmigung setzt eine umfassende Prüfung aller privaten und öffentlichen Interessen voraus. Die Bewilligungsfähigkeit ist immer auf bestehende Varianten hin zu prüfen. Die Plangenehmigungsbehörde kann Projektanpassungen und -verbesserungen selbst verfügen. Wesentliche Änderungen setzen grundsätzlich ein neues Auflage- und Einspracheverfahren voraus (E. 7). Das Bundesgericht bestätigt seine modifizierte Rechtsprechung zur Verkabelung von Hochspannungsleitungen, wonach Kabelanlagen aufgrund des technischen Fortschritts leistungsfähiger, zuverlässiger und kostengünstiger geworden sind, weshalb die Verkabelung nicht mehr nur auf absolute Ausnahmefälle zu beschränken, sondern auch bei Landschaften von bloss mittlerer bzw. lokaler Bedeutung in Betracht zu ziehen ist. Ob eine Verkabelung zur…
Zeitschrift URP
URP 2012 27
Publikationsart
Entscheid