Uferstreifen und Gewässerraum – Umsetzung durch die Kantone
Zusammenfassung
Damit die oberirdischen Gewässer die ihnen zukommenden Gewässerfunktionen erfüllen können, ist ihnen der erforderliche Raum zur Verfügung zu stellen. Durch den erheblichen Nutzungsdruck sind die Gewässer eingeengt worden und haben einen Teil der ihnen zukommenden Funktionen eingebüsst. Mit der Revision des Gewässerschutzgesetzes (am 11. Dezember 2009) und der Gewässerschutzverordnung (am 4. Mai 2011) wurde ein wichtiger Schritt zugunsten des Gewässerschutzes getan. Insbesondere werden die Kantone verpflichtet, einen sogenannten Gewässerraum festzulegen. In Bezug auf die Fliessgewässer beruht der Gewässerraum konzeptionell auf der «Schlüsselkurve» gemäss dem Leitbild Fliessgewässer Schweiz von 2003. Bei der Festlegung des Gewässerraums sind immer auch die tatsächlichen Verhältnisse in einem zu betrachtenden Gebiet zu berücksichtigen. Je nachdem kann der Gewässerraum breiter oder schmaler gewählt oder es kann unter Umständen sogar ganz…
Zeitschrift URP
URP 2012 90
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag