Lichtimmissionen einer Solaranlage; schädliche Wirkung
Leitsätze
Die schädliche Wirkung der Sonnenkollektoren auf einem Hausdach, durch welche eine Nachbarin zeitweise geblendet wurde, ist zu Recht verneint worden. Ausschlaggebend dafür ist, dass die Leuchtdichte im Vergleich zum Sonnenlicht gering ist und der Mensch über natürliche Abwehrkräfte verfügt (E. 5.5). Vorliegend bestehen keine verhältnismässigen Massnahmen zur Reduktion der Blendwirkung, was jedoch nicht bedeutet, dass beim Anbringen von Sonnenkollektoren der technologische Fortschritt ausser Acht gelassen werden darf. Das Vorsorgeprinzip verpflichtet vielmehr dazu, Produkte mit möglichst niedriger Blendwirkung zu verwenden. Dies gilt auch dort, wo Sonnenkollektoren von der Baubewilligungspflicht ausgenommen sind (E. 6.5).
Zeitschrift URP
URP 2012 315
Publikationsart
Entscheid