Sites contaminés : le point sur la pratique dans le canton de Fribourg
Relevante Erlasse
Zusammenfassung
Das Gesetz über belastete Standorte (AltlastG, SGF 810.3) des Kanton Feiburg vom 7. September 2011 führt im Zusammenhang mit der Überbauung eines belasteten Standortes den Begriff der Baubewilligung ein. Seither ist eine Bewilligung der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion für die Erteilung einer Baubewilligung für einen belasteten Standort notwendig. Vor dem Inkrafttreten des AltlastG hätten die Oberämter eine Baubewilligung trotz negativen Vorabentscheids des Amt für Umwelt (AfU), welches für die Führung des kantonalen Altlastenkatasters beauftragt ist, erteilen können.
Zeitschrift URP
URP 2013 1
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag