Die Haftungsbestimmungen des Gentechnikgesetzes (Art. 30–34 GTG). Beurteilung und Vergleich mit der Haftungsregelung des deutschen Gentechnikgesetzes

Zusammenfassung

Christian Hediger analysiert in seiner Luzerner Dissertation die Haftungsbestimmungen des Gentechnikgesetzes, welche am 1. Januar 2004 in Kraft getreten sind. Die Frage nach der Haftung in der Gentechnologie war damals sehr umstritten, es gab ordentlich «Mais im Bundeshuus». Im Hinblick auf ein mögliches Ende des schweizerischen Gentech-Moratoriums Ende 2017 wird die Frage der Haftpflicht sicherlich erneut heftig und hitzig diskutiert werden und Hedigers sorgfältige Analyse der geltenden Bestimmungen in Art. 30–34 GTG wird dabei von Hilfe sein.

Login Artikel kaufen

Zeitschrift URP

URP 2013 582

Publikationsart

Rezension

Autorin/Autor/Instanz

Isabelle Wildhaber

Stichwörter