Gewässerschutz; Auenschutzprojekt im Bereich von bestehenden Grundwasserfassungen
Leitsätze
Das Auenschutzprojekt ist mit dem Weiterbestand der beiden betroffenen Grundwasserfassungen nicht vereinbar. Die Umweltschutzgesetzgebung enthält keine Vorgaben, wie ein solcher Konflikt zwischen dem öffentlichen Interesse der Trinkwasserversorgung und jenem des Auenschutzes zu lösen ist. Nach den allgemeinen Grundsätzen ist daher eine Interessenabwägung vorzunehmen, um zu entscheiden, welches der beiden öffentlichen Interessen im konkreten Fall überwiegt. Ein wichtiges Beurteilungskriterium bildet dabei die Standortgebundenheit (E. 3.1). Die kantonalen Behörden haben plausibel dargelegt, dass kein anderes, für die Revitalisierung ebenso geeignetes Gebiet entlang der Flüsse Aare und Reuss sowie ihrer Zuflüsse besteht. Des Weiteren ist aufgezeigt worden, dass mit dem ausserhalb des geplanten Auen-Schutzparks gelegenen neuen Pumpwerk eine hochwertige Trinkwasserversorgung sichergestellt werden kann, sodass sich die beiden bestehenden Pumpwerke ersetzen…
Zeitschrift URP
URP 2013 507
Publikationsart
Entscheid