Landschaftsschutz; Prüfung von Verkabelungsvarianten bei Schutzobjekten; Verzicht auf Durchführung eines Sachplanverfahrens
Leitsätze
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Sache zur Prüfung von Verkabelungsvarianten in «kantonalen Landschaftsschutzgebieten» an das Bundesamt zurückgewiesen, ohne diesen Begriff näher zu erläutern. Dessen Sinn – und damit der Umfang der Rückweisung – musste daher aus dem Kontext des angefochtenen Entscheides ermittelt werden. Das Bundesgericht gelangte zum Ergebnis, dass der Begriff «kantonal» als Gegensatz zu «eidgenössisch» gebraucht wurde, d.h. die Rückweisung auch zur Prüfung von Verkabelungsvarianten in kommunalen Schutzgebieten erfolgt war (E. 3.2–3.2.1). Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Notwendigkeit konkreter Verkabelungsstudien vor allem auf das Urteil BGE 137 II 266 (vgl. URP 2011 181), in welchem das Bundesgericht eine solche Studie bei einer kommunalen Landschutzzone von lokaler Bedeutung verlangt hatte. Hätte das Bundesverwaltungsgericht kommunale Schutzgebiete im vorliegenden Fall ausschliessen wollen, wäre deshalb eine…
Zeitschrift URP
URP 2013 523
Publikationsart
Entscheid