Le plan sectoriel des surfaces d’assolement : son origine, son but, son contenu, sa gestion
Zusammenfassung
DER SACHPLAN FRUCHTFOLGEFLÄCHEN Mit Beschluss vom 8. April 1992 hat der Bundesrat den Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) verabschiedet. Dieser bestimmt ein Minimum von 438‘500 ha (Kontingent) ackerfähige Landwirtschaftsfläche, das erhalten werden muss und teilt diese Fläche zwischen den Kantonen auf, abhängig von deren Grösse und deren bodenklimatischen Verhältnissen: 7 Kantone (BE, VD, ZH, FR, AG, TG, LU) machen 77 Prozent des Kontingents aus, während 7 andere Kantone (davon 6 im Berggebiet) weniger als 0.7 Prozent des Kontingents ausmachen. Das ARE hat den Auftrag, den Sachplan umzusetzen: Auf der Grundlage der in der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) festgelegten Anforderungen verlangt der Bund, dass Massnahmen zum Schutz der FFF in den Richtplänen der Kantone festgeschrieben werden und kontrolliert wird, dass die kantonalen Kontingente durch genügend der Landwirtschaftszone (Art. 30 Abs. 1 RPV) zugeteilte geeignete Flächen (Art. 26 Abs.…
Zeitschrift URP
URP 2013 660
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag