Möglichkeiten der Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton Luzern
Zusammenfassung
Im Herbst 2012 hat der Luzerner Regierungsrat mit der Unterstützung aller Fraktionen im Kantonsrat die Strategie zur Erhaltung der besten und ackerfähigen Landwirtschaftsböden, den sog. Fruchtfolgeflächen (FFF), festgelegt (www.fruchtfolgeflaechen.lu.ch). Demnach gilt es vor einer Einzonung von FFF die folgenden Aspekte zu klären: Es ist nachzuweisen, dass ein Bedarf an einer neuen Bauzone vorliegt. Dabei sind innere Reserven wie Baulücken, unternutzte Parzellen oder Industriebrachen zu berücksichtigen. Das Vorhaben muss sich dem geltenden kommunalen Siedlungsleitbild unterordnen, wobei die Besiedlung insbesondere von Innen nach Aussen zu erfolgen hat. Selbstverständlich sind auch die übergeordneten Vorgaben des geltenden Richtplanes zu befolgen. Die Besiedlung konzentriert sich demnach auf die sog. Hauptentwicklungsachsen sowie auf die bestehenden Zentren. Es hat eine Abwägung aller massgebenden öffentlichen und privaten Interessen zu erfolgen.…
Zeitschrift URP
URP 2013 689
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag