Luftreinhaltung; Sanierung und Erweiterung durch Einhausung einer Abwasserreinigungsanlage
Leitsätze
Nach dem Vorsorgeprinzip sind Emissionen soweit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist; dabei ist das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. Vorliegend ist eine Sanierung und Erweiterung einer Abwasserreinigungsanlage durch zwei neue Belüftungsbecken und ein neues Nachklärbecken («Beckenblock») geplant. Da zur Begrenzung von Geruchsemissionen die Einhausung des neuen Beckenblocks technisch und betrieblich möglich ist, kommt der Frage, ob eine Einhausung wirtschaftlich tragbar ist, entscheidende Bedeutung zu (E. 5.1 und 5.3). Die Beurteilung der wirtschaftlichen Tragbarkeit hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab. Ein blosser Vergleich mit bestehenden Anlagen führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigen Reduktion der massgeblichen Entscheidungsfaktoren und damit zu einer mangelhaften Abwägung (E. 5.4). Der «schwer definierbare Geruch» der Becken ist für die Anwohner aufgrund der…
Zeitschrift URP
URP 2013 759
Publikationsart
Entscheid