Rechtliche Aspekte der Reduktion von Treibhausgasemissionen im Unternehmen
Zusammenfassung
Die CO2-Abgabe wird seit 2008 auf den CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen erhoben. Unternehmen bestimmter energieintensiver Wirtschaftszweige haben die Möglichkeit, eine Befreiung von dieser Abgabe (Rückerstattungsanspruch) zu erlangen, indem sie sich gegenüber dem Bund verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 in bestimmtem Umfang zu vermindern und jedes Jahr darüber Bericht zu erstatten. Bereits unter dem alten CO2-Gesetz (1999) gab es Zielvereinbarungen über freiwillige Reduktionsmassnahmen. Nach Anhebung des Abgabesatzes von bisher CHF 36.-/t auf neu CHF 60.-/t seit Beginn dieses Jahres haben nun viele Unternehmen Anlass, nochmals neu zu prüfen, ob sie eine Verminderungsverpflichtung unterzeichnen sollten. Das gilt auch, wenn schon früher Investitionen zur Reduzierung des Brennstoffverbrauchs getätigt worden waren. Neben dem Instrument der individuellen Verminderungsverpflichtung gibt es ein schweizerisches…
Zeitschrift URP
URP 2014 137
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag