Linienführung einer Kantonsstrasse; Prüfung von Varianten
Leitsätze
Die Strassenplanung setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, bei der u.a. auch geprüft werden muss, welche Alternativen in Betracht fallen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob andere, Landschaft bzw. Wald und Umwelt schonendere Standorte bzw. Streckenführungen vorhanden sind. Die Behörde ist allerdings nur verpflichtet, ernsthaft in Betracht fallende Varianten näher zu prüfen (E. 4.1). Vorliegend sind andere Linienführungen, weiter talaufwärts, über unbewohntem Gebiet, nicht genügend geprüft worden. Auch wenn die Brücke dadurch länger, höher und – aufgrund der Pfeiler im Talgrund – massiver würde, kann jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass sich eine wirtschaftlich vertretbare und mit dem Ortsbildschutz vereinbare Lösung finden lässt, die natur- und landschaftsschonender, mit den Interessen der Quartierbewohner verträglicher und geologisch weniger riskant wäre (E. 7.1). Bereits im Strassenplanverfahren (und…
Zeitschrift URP
URP 2014 309
Publikationsart
Entscheid