Kanton Aargau: Das Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen
Relevante Erlasse
kantonales / kommunales Recht
Allgemein
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Zusammenfassung
Der Kanton Aargau hat seit dem 1. März 2013 als einer der ersten Kantone ein Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds, welches das Bewilligungsverfahren und die Zuständigkeiten für alle denkbaren Nutzungen des tiefen Untergrunds regelt. Im Beitrag wird die Entstehungsgeschichte dargestellt. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes werden erläutert und begründet.
Zeitschrift URP
URP 2014 462
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag