Gewässerschutz; Erteilung einer Ausnahmebewilligung für ein Bauvorhaben im übergangsrechtlichen Gewässerraum
Leitsätze
Das Hauptsiedlungsgebiet von Rüschlikon befindet sich am Nordosthang des Zimmerbergs, zwischen der Autobahn A3 und dem Zürichseeufer. Es ist Teil der Agglomeration am linken Seeufer, das von Zürich bis Horgen, über die Gemeindegrenzen hinweg, dicht überbaut ist. Allerdings ist der Uferstreifen seeseits der Seestrasse in der Regel lockerer überbaut als das übrige Siedlungsgebiet. Dies gilt auch im hier interessierenden südlichen Gemeindeteil von Rüschlikon. Die Bauparzelle und die benachbarten Parzellen sind unmittelbar am See mit Boots- und Badehäusern überbaut; hinter der Uferlinie sind sie nicht oder nur teilweise baulich ausgenutzt und treten deshalb als ein über 100 m langer Grünstreifen in Erscheinung (E. 5.3). Die Bauparzelle liegt somit nicht peripher; richtet man den Fokus in erster Linie auf das Ufer und nicht auf das Hinterland, ist grundsätzlich von einem dicht überbauten Gebiet auszugehen (E. 5.4). Ist das Kriterium des «dicht…
Zeitschrift URP
URP 2014 569
Publikationsart
Entscheid