Lärmimmissionen; ökologische Ersatzmassnahmen und Landschaftsschutz bei einem Seesteg am Zürichsee
Leitsätze
Die Stadt Zürich will auf ihrem Gemeindegebiet einen durchgehenden Seeuferweg entlang des Zürichseeufers realisieren; hierfür soll ein Steg im See, über die Bucht zwischen der Roten Fabrik und dem Hafen Wollishofen, erstellt werden. Bei öffentlichen Anlagen ist die Anordnung von präventiven Massnahmen zur Verhinderung von unzumutbaren Lärmimmissionen und illegaler Abfallentsorgung gemäss Art. 11 Abs. 2 USG nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip zu beurteilen. Bei bestimmungsgemäs- ser Nutzung des Stegs als Spazierweg sind weder übermässige Lärmimmissionen noch eine für die Anrainer unzumutbare Abfallbelastung zu erwarten. Es kann allerdings nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass der Steg im Sommer für lautstarke Feste missbraucht werden könnte. Die vorgeschlagenen Massnahmen (nächtliche Schliessung, Verzicht auf Aufenthaltsflächen mit Bänken, Verringerung der Stegbreite) würden den Erholungswert des Stegs für die Bevölkerung…
Zeitschrift URP
URP 2014 663
Publikationsart
Entscheid