Lärmschutz; Lärmimmissionen eines Gastronomie- und Unterhaltungsbetriebs; Massnahmen zur Lärmbekämpfung; Ermittlungspflicht
Leitsätze
Das Bundesgericht musste die Lärmimmissionen und die Massnahmen zur Lärmbekämpfung bei einer neuen Anlage, welche eine Disko, eine Bar sowie ein Restaurant mit Aussenterrasse umfasst, beurteilen. Dem Gastronomie- und Unterhaltungsbetrieb der X. AG sind alle Geräusche zuzurechnen, die durch die bestimmungsgemässe Benutzung der Anlage verursacht werden, soweit die Emissionen nach aussen dringen (Aussenlärmemissionen); dies unabhängig davon, ob sie innerhalb oder ausserhalb des Gebäudes erzeugt werden. Dazu gehört insbesondere auch der Lärm, den Gäste beim Betreten und Verlassen des Lokals verursachen. Da es sich hier um eine neue Anlage handelt, darf – unter Berücksichtigung der Planungswerte – der durch die Kundschaft eines Betriebs bewirkte Lärm während der Nacht grundsätzlich höchstens geringfügige Störungen verursachen. Dabei kann die Vollzugshilfe des Cercle Bruit, welche nicht nur auf öffentliche Lokale mit Musikerzeugung zugeschnitten…
Zeitschrift URP
URP 2014 657
Publikationsart
Entscheid