Walderhaltung; Erstellung eines Seilparks im Wald
Leitsätze
Der Seilpark mit 150 Plattformen im Berner Dählhölzliwald stellt eine nichtforstliche Kleinbaute bzw. -anlage dar, obwohl er mit 6,9 Hektaren eine grosse Waldfläche beansprucht. Die beträchliche räumliche Ausdehnung des Parks ändert nichts daran, dass nur punktuell Waldboden beansprucht wird (E. 5.4). Für den Seilpark ist somit eine Bewilligung für nichtforstliche Kleinbauten bzw. -anlagen (Seilparcours) erforderlich. Dagegen bedarf es für die Errichtung der Baute für Kasse, Kiosk und Ausrüstung einer Rodungsbewilligung (E. 5.5). Der Regionale Waldplan Bern 2003–2017 bezeichnet den Dählhölzliwald als sehr wichtigen Erholungswald. Die Erholungsfunktion als Teil der Wohlfahrtsfunktion steht demnach im Vordergrund (E. 6.2). Der Seilpark gehört zu den typischen Wald-Freizeitangeboten und lässt den verschiedenen Bedürfnissen von Erholungssuchenden im Wald genügend Raum (E. 6.3.3). Auch beeinträchtigt er die anderen Waldfunktion (Nutz- und…
Zeitschrift URP
URP 2014 707
Publikationsart
Entscheid