Die Bedeutung des Standes der Technik im Umwelt- und Energienutzungsrecht
Zusammenfassung
Thema des vorliegenden Aufsatzes ist der von Art. 11 Abs. 2 USG für Emissionsbegrenzungen im Rahmen der Vorsorge vorgeschriebene fortschrittliche und wirtschaftlich tragbare Stand der Technik bzw. der unbestimmte Rechtsbegriff «Stand der Technik». Es interessiert vor allem, ob das USG insgesamt, das GSchG und das CO2-Gesetz sowie das Energienutzungsrecht ein einheitliches, gemeinsames Verständnis des Standes der Technik kennen. Dabei stellen sich namentlich zwei Fragen: jene nach dem massgeblichen Niveau der technischen Anforderungen und jene nach der Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte bei der Bestimmung des Standes der Technik. Näher betrachtet werden sodann besondere Konstellationen (Sanierungen und Massnahmen bei übermässiger Umweltbelastung) sowie der Spezialfall der Mess- und Untersuchungsmethoden. Die Technik-Klausel soll eine Dynamisierung der Anforderungen an Umweltmassnahmen gewährleisten. Im Verordnungsrecht finden sich dafür…
Zeitschrift URP
URP 2015 181
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag