Gewässerschutz; Bemessung der Kanalisationsbenützungsgebühr
Entscheid
BGer II. öff. Abt., Urteil vom 14.10.2014 (2C_244/2014)
Relevante Erlasse
SR 814.20, Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)
(24.01.1991)
Art. 60a
SR 814.20, Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)
(24.01.1991)
Art. 60a
Leitsätze
Das Bundesrecht verlangt, dass die Abgabenhöhe in Abhängigkeit von der Abwassermenge festgelegt wird und verbietet deshalb, dass dieses Verhältnis bei der Bemessung der Abwassergebühr gänzlich ignoriert wird (E. 5.1). Nach dem kommunalen Reglement wird für ein Ferienhaus die Bezahlung einer Gebühr verlangt, die jener für eine Erstwohnung mit zwei Erwachsenen entspricht (E. 5.2). Die Festlegung der von den Ferienhauseigentümern geschuldeten Benützungsgebühr fusst auf einem Kriterium, das es nicht erlaubt, auf die von ihnen erzeugte Abwassermenge abzustellen (E. 5.4).
Zeitschrift URP
URP 2015 329
Publikationsart
Entscheid