URP 2015-4
Beschwerderecht der Organisationen; Einzelmassnahmen gegen Gänsesäger und Graureiher
Entscheid
Leitsätze Die rechtliche Qualifikation einer behördlichen Anordnung, die den Abschuss von Tieren einer geschützten Art erlaubt, kann nicht davon abhängen, ob sie sich an Private oder an eine nachgeordnete Verwaltungseinheit richtet, denn die damit erzielten Aussenwirkungen unterscheiden sich weder von ihrer Art noch von ihrem Ausmass her…
Inhalt
Entscheid
Instanz
BGer II. öff. Abt.17.04.2015
BGE
Original
2C_1176/2013Instanz
BGer I. öff. Abt.30.03.2015
Original
1C_821/2013 und 1C_825/2013Instanz
BGer II. öff. Abt.14.10.2014