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URP 2015-4

Beschwerderecht der Organisationen; Einzelmassnahmen gegen Gänsesäger und Graureiher

Entscheid

Leitsätze Die rechtliche Qualifikation einer behördlichen Anordnung, die den Abschuss von Tieren einer geschützten Art erlaubt, kann nicht davon abhängen, ob sie sich an Private oder an eine nachgeordnete Verwaltungseinheit richtet, denn die damit erzielten Aussenwirkungen unterscheiden sich weder von ihrer Art noch von ihrem Ausmass her…

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Inhalt

Entscheid

Instanz

BGer II. öff. Abt.
17.04.2015
BGE

Instanz

BGer I. öff. Abt.
30.03.2015

Instanz

BGer II. öff. Abt.
14.10.2014

Original

2C_244/2014

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Redaktioneller Beitrag