Vollzugsmängel verhindern und nötigenfalls korrigieren
Zusammenfassung
Vollzugsmängel sind unerwünscht. Soll der Vollzug des Umweltrechts gestärkt werden, lohnt es sich, in erster Linie auf die Vermeidung bzw. Verhinderung von Mängeln zu setzen. Denn die vom Verwaltungsrecht zur Verfügung gestellten Instrumente zu deren Korrektur vermögen häufig keine unmittelbare Abhilfe, sondern lediglich nachträglich einen gewissen Ausgleich zu schaffen oder für die künftige Praxis generalpräventiv zu wirken. Allgemein gilt es, administrative Ressourcen in kooperativer Weise nutzbringend einzusetzen und den Blick gezielt sowohl auf Details wie das Gesamte zu richten. Zur Vermeidung von Vollzugsmängeln tragen unterschiedlichste Massnahmen bei. Grundlegend sind sachgerechte, differenzierte und klare Regelungen der Aufgabenteilung und -koordination innerhalb der kantonalen Verwaltung ebenso wie zwischen Kanton und Gemeinden. Zweckmässige Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften erleichtern die Durchführung koordinierter…
Zeitschrift URP
URP 2015 611
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag