Beschwerderecht der Organisationen; Baubewilligung für mehrere Mehrfamilienvillen
Leitsätze
Die Gesetzmässigkeit eines Nutzungsplans kann grundsätzlich nur im Rahmen des Planerlassverfahrens in Frage gestellt werden (E. 4.1). Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage des umstrittenen Quartierplans im Jahr 1986 hatte die Rechtsprechung die Bewilligung von Ausnahmen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen gemäss Art. 24 RPG bereits als Bundesaufgabe anerkannt. Hingegen hatte das Bundesgericht zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgehalten, dass gegen eine Nutzungsplanung ins Feld geführt werden kann, es liege eine Umgehung von Art. 24 RPG vor. Von den Umweltorganisationen konnte deshalb nicht verlangt werden, dass sie sich gegen eine solche Planung wehren (E. 4.2.2). Unter diesen Umständen kann eine Umweltorganisation noch gegen die Erteilung der Baubewilligung vorgehen (E. 4.2.3). Die Beschwerde führende Organisation macht weiter geltend, inzwischen hätte sich auf der Bauparzelle ein Biotop von regionaler oder zumindest lokaler Bedeutung…
Zeitschrift URP
URP 2015 724
Publikationsart
Entscheid