Der räumliche Gewässerschutz – historischer Geniestreich oder untragbare Last für alle?
Zusammenfassung
Mit dem revidierten und 2011 in Kraft getretenen Gewässerschutzgesetz verlangt der Bund von den Kantonen unter anderem eine strategische Planung der Revitalisierung der Gewässer und die Ausscheidung von Gewässerräumen. Für die geplante Revitalisierung der 152 km Gewässerabschnitte in der Planungsperiode 2015–2035 werden im Kanton Aargau etwa 32 ha Fruchtfolgeflächen benötigt. Nicht zuletzt am drohenden Verlust von Landwirtschaftsflächen entzünden sich heftige Diskussionen bei der Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben. Dies ungeachtet der Tatsache, dass der tatsächliche Bedarf an Kulturland im Aargau beispielsweise nur rund drei Prozent der in den letzten 135 Jahren korrigierten (trockengelegten) Gewässer- und Feuchtflächen entspricht. Bund und Kantone stehen vor einer grossen Herausforderung, denn erst mit der Umsetzung der in der Gewässerschutzgesetzgebung/-verordnung aufgeführten Massnahmen nehmen wir die Generationenverantwortung…
Zeitschrift URP
URP 2016 697
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag