Die Revision der Vorschriften zum Gewässerraum in der Gewässerschutzverordnung
Zusammenfassung
Seit 2011 sieht die Gewässerschutzgesetzgebung vor, dass die Kantone den Raumbedarf von oberirdischen Gewässern festlegen und dafür sorgen, dass diese Gewässerräume extensiv gestaltet und bewirtschaftet werden. Kurz nach Inkrafttreten der Bestimmungen wurden im Parlament Forderungen nach deren Änderung laut. Das Parlament beauftragte den Bundesrat in der Folge, die Gewässerschutzverordnung anzupassen, um den Kantonen einen möglichst grossen Spielraum für die Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten zu gewähren. Die Revision der Vorschriften zum Gewässerraum in der Gewässerschutzverordnung wurde in zwei Etappen aufgeteilt, weil eine bereits laufende Änderung der Gewässerschutzverordnung in anderen Bereichen genutzt werden konnte, um diejenigen Anpassungen, die inhaltlich bereits erarbeitet waren, rasch in Kraft zu setzen. Diese Anpassungen sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Sie enthalten einerseits die Möglichkeit, zwei neue Anlagetypen im…
Zeitschrift URP
URP 2016 800
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag