Beschwerderecht der Natur- und Heimatschutzorganisationen; Neueinzonungen
Leitsätze
Mit der Teilrevision des RPG vom 15. Juni 2012 wollte der Gesetzgeber der Zersiedlung und dem Kulturlandverlust als drängendsten Problemen der schweizerischen Raumentwicklung entgegentreten. Zentrale Bedeutung kommt in diesem System dem revidierten Art. 15 RPG zu, der die Voraussetzungen für die Ausscheidung neuer Bauzonen gegenüber dem bisherigen Recht verschärft. Wie Art. 24 RPG ist auch der neue Art. 15 RPG direkt anwendbar und bedarf keiner kantonalen Ausführungsgesetzgebung. Damit liegen alle Voraussetzungen für die Anerkennung einer Bundesaufgabe vor. Der für die Verbandsbeschwerde nach Art. 12 NHG notwendige Bezug zu Natur- und Heimatschutz wird durch die Zielsetzung von Art. 15 RPG hergestellt, die Zersiedlung des Landes und den Verlust an Kulturland zu stoppen (E. 2.5) Damit steht gegen Neueinzonungen, d. h. die Zuweisung von Land von einer Nichtbauzone in eine Bauzone, die Verbandsbeschwerde nach Art. 12 NHG offen (E. 2.7).
Zeitschrift URP
URP 2017 1
Publikationsart
Entscheid