Interessenabwägung bei raumwirksamen Vorhaben
Zusammenfassung
Interessenabwägungen sind altbekannt, vor allem (aber nicht nur) bei Grundrechtsbeschränkungen: Sie müssen sich durch ein überwiegendes öffentliches Interesse rechtfertigen lassen und dürfen dem Betroffenen keine Opfer zumuten, die zum öffentlichen Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Dieses einfache Schema hilft bei raumwirksamen Vorhaben allerdings kaum weiter: Meist sind mehrere und oft auch widerstreitende öffentliche Interessen beteiligt, die Vorhaben selbst – jedenfalls die grösseren unter ihnen – müssen längs gegliederter Entscheidfolgen Stufe für Stufe herangebildet werden, immer verfügen die Behörden dabei über bedeutendes Planungsermessen. Das Planungsermessen handelt vorab von Standortfragen und Ausmassfragen. Die Beantwortung dieser Fragen schlägt sich prägend auf Raum und Umwelt nieder; Planungsermessen ist daher ein Stück weit politisches Ermessen. Aber auch als politisches Ermessen muss das Planungsermessen…
Zeitschrift URP
URP 2018 111
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag