Beschwerderecht der Organisationen nach NHG; Verfahren der Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln
Leitsätze
Das Verfahren der Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln durch die Zulassungsbehörde mit entsprechender Verfügung stellt eine Bundesaufgabe dar (E. 3). Weder der Wortlaut von Art. 12 NHG noch seine Entstehungsgeschichte oder dessen Sinn und Zweck ergeben Hinweise auf eine zusätzliche Beschränkung des Beschwerderechts auf raumbezogene Verfügungen (E. 4–6). Zwar steht die betreffende Verbandsbeschwerde nur gegen Verfügungen offen, die sich potenziell negativ auf Natur und Landschaft auswirken können. Dies ist typischerweise der Fall bei Anordnungen, die einen bestimmten, lokal begrenzten Raum betreffen. Denkbar sind aber auch Verfügungen ohne Beschränkung auf einen bestimmten, geografisch abgegrenzten Raum, die Schutzgüter des NHG tangieren – so z. B. im Bereich des Artenschutzes oder beim Schutz beweglicher Naturobjekte und Kulturgüter. Wie gerade der vorliegende Fall belegt, ist kein Grund ersichtlich, diese Verfügungen vom Anwendungsbereich der…
Zeitschrift URP
URP 2018 199
Publikationsart
Entscheid