Geruchsimmissionen aus Tierhaltungsanlagen – Erkenntnisse zu Geruch und dessen Ausbreitung für die Bestimmung von Abständen
Zusammenfassung
Um Anwohner vor belastenden Geruchsimmissionen von Tierhaltungsanlagen zu schützen, verlangt die Luftreinhalte-Verordnung (Anhang 2 Ziff. 512 LRV) bei der Errichtung von Anlagen mit Tierhaltung die Einhaltung von Mindestabständen. Mit dem Bericht Agroscope Science 59 «Grundlagen zu Geruch und dessen Ausbreitung für die Bestimmung von Abständen bei Tierhaltungsanlagen» (Steiner et al. 2018) sind die fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnisse und das neue Prinzip der Abstands- ermittlung beschrieben. Die neuen Grundlagen betreffen die Vielfalt und Relevanz von Einzelquellen, veränderte Haltungssysteme, das Abklingen von Geruch mit der Distanz und die Standortbewertung. Die Berücksichtigung dieser Erkenntnisse soll dabei helfen, Geruchsbeschwerden zu vermeiden. Für Betriebe und Anwohner ermöglicht dies eine bessere Planungs- und Investitionssicherheit.
Zeitschrift URP
URP 2019 142
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag