Eisenbahnlärm; Erschütterungen, nichtionisierende Strahlung; Beurteilung eines SBB-Doppelspurausbaus
Leitsätze
Lärm Der Kennwert für die wirtschaftliche Tragbarkeit einer Lärmschutzwand zwischen Bahngleis und Eisenbahnstrasse im Abschnitt der Liegenschaften der Beschwerdeführerin liegt am oberen Ende des vom BAFU noch als zumutbar erachteten Kosten-Nutzen-Rahmens. Da die Abschirmung durch die Lärmschutzwand für die beiden mehrstöckigen Gebäude begrenzt ist und bei einem der beiden Gebäude bereits Schallschutzfenster bezahlt wurden, durfte die Lärmschutzwand als Massnahme der umweltrechtlichen Vorsorge bei einer Gesamtbetrachtung abgelehnt werden (E. 3.5). Für lärmige und lärmintensive Bauarbeiten sind im Einklang mit der Baulärm-Richtlinie des BAFU verschiedene Massnahmenstufen vorgesehen. Ein Verbot solcher Arbeiten während der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen ist mit dem Bahnbetrieb nicht vereinbar. Insgesamt sind somit keine weiteren vorsorglichen Massnahmen zur Begrenzung des Baustellenlärms zu treffen (E. 3.6). Erschütterungen und Körperschall…
Zeitschrift URP
URP 2019 234
Publikationsart
Entscheid