Lärmschutz, massgebende Belastungsgrenzwerte bei nicht genügend erschlossenen Parzellen in einem Verdichtungsgebiet; Ermittlung der Lärmimmissionen bei lärmmindernden Loggien
Leitsätze
Soll bisher genügend erschlossenes Bauland verdichtet werden und sind dazu weitere Erschliessungsarbeiten notwendig, sind die lärmrechtlichen Immissionsgrenzwerte massgebend. Eine solche restriktive Auslegung von Art. 24 Abs. 2 USG drängt sich auf, da der Gesetzgeber in Abs. 1 Satz 2 die raumplanungsrechtlich erwünschte Umzonung bestehender Bauzonen auch in Gebieten ermöglichen wollte, in denen die Planungswerte bereits überschritten sind. Zudem erfordert die raumplanungsrechtlich erwünschte Siedlungsentwicklung nach innen oft auch eine Anpassung der bestehenden Erschliessung. Wäre deshalb Art. 24 Abs. 2 USG anwendbar, könnten gerade Zentrumsgebiete, in denen (häufig) die Planungswerte überschritten sind, nicht weiter erschlossen und verdichtet überbaut werden (E. 7.3). Streitig ist auch, ob der Quartierplan Art. 22 Abs. 1 USG (Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten) entspricht. Loggien, die nach aussen offen sind, gelten wie Balkone als…
Zeitschrift URP
URP 2019 371
Publikationsart
Entscheid