Luftreinhaltung; Staubemissionen bei einer Recyclinganlage – Massnahmen zur Begrenzung der Emissionen an der Quelle bei einer Sanierung
Leitsätze
Staubemissionen sind im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist: Zur Begrenzung von Staubemissionen an der Quelle muss dazu bei Kieswerken, Steinbrüchen oder ähnlichen Anlagen (wie der streitbetroffenen Bauschutt-Recycling-Anlage) u. a. die Emissionsquelle eingekapselt oder eingehaust, die staubhaltige Abluft erfasst und einer leistungsfähigen Entstaubungsanlage zugeführt werden (E. 3.1.). Die angeordneten Massnahmen, namentlich das in den neuen Brecher integrierte Staubmanagementsystem mittels Befeuchtung wie auch das Staubbehandlungssystem mit Sprühgerät, sind technisch nicht geeignet, die staubhaltige Abluft zu erfassen und einer Entstaubungsanlage zuzuführen. Dagegen ist die vorerwähnte Einkapselung bzw. Einhausung der Anlage oder Teilen davon beim jetzigen Wissenstand die am besten geeignete technische Massnahme, um den Bundesvorgaben der Luftreinhaltung zu genügen. Den…
Zeitschrift URP
URP 2019 439
Publikationsart
Entscheid