Beschwerdelegitimation; Einleitung eines Verfahrens auf Wiederherstellung einer (illegal) gerodeten Hecke auf einem benachbarten Grundstück
Entscheid
BGer I. öff. Abt., Urteil vom 02.05.2019 (1C_608/2018)
Relevante Erlasse
SR 173.110, Bundesgesetz über das Bundesgericht (BGG)
(17.06.2005)
Art. 89 (Abs. 1)
SR 173.110, Bundesgesetz über das Bundesgericht (BGG)
(17.06.2005)
Art. 89 (Abs. 1)
Leitsätze
Da die Verpflichtung zur Wiederherstellung der (illegal) gerodeten Hecke infolge Verwirkung, aus Gründen des Vertrauensschutzes oder der Verhältnismässigkeit in einem künftigen Baubewilligungsvefahren allenfalls nicht mehr durchgesetzt werden kann, haben die Nachbarn ein aktuelles praktisches Interesse an der Einleitung eines Wiederherstellungsverfahrens. Erst damit wird Klarheit über die Überbauungsmöglichkeiten im Grenzbereich zu ihren Parzellen geschaffen. Kommt hinzu, dass in einem Baubewilligungsverfahren die Wiederanpflanzung einer Hecke nicht verlangt werden kann (E. 2.4).
Zeitschrift URP
URP 2019 772
Publikationsart
Entscheid