Landschaftsschutz; Interessenabwägung beim Variantenentscheid zwischen Freileitung und Verkabelung einer Hochspannungsleitung
Leitsätze
Elektrische Leitungen sind im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung so zu führen, dass sie unter Berücksichtigung der sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung sowie einer technisch verantwortbaren Lösung das Landschaftsbild sowie die Natur und Umwelt möglichst wenig beeinträchtigen (E. 4.4). Vorliegend fallen das Interesse an einer Schonung der Landschaft und jenes an einer wirtschaftlichen Energieversorgung besonders ins Gewicht. Mit Blick auf den Landschaftsschutz ist dabei zu berücksichtigen, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (Binnaquerung) durch die geplante Hochspannungsleitung zwar schwer wiegt. Die Landschaft kann aber auch bei einer Verkabelung der Gemeinschaftsleitung im Erdreich nicht umfassend von Freileitungen verschont bleiben: Die gleichzeitig zur Mitführung geplante SBB-Übertragungsleitung wird, wenn auch mit deutlich geringeren Ausmassen als die projektierte Gemeinschaftsleitung, wegen technischen…
Zeitschrift URP
URP 2020 223
Publikationsart
Entscheid