Beschwerderecht der Organisationen nach NHG gegen Erschliessungs- und Strassenpläne; Bundesaufgabe
Leitsätze
Beschwerdeberechtigte Organisationen im Bereich des Natur- und Heimatschutzes sind zur Beschwerde gegen Verfügungen befugt, die in Erfüllung einer Bundesaufgabe im Sinne des NHG ergehen. Dazu können auch Nutzungspläne gehören, soweit sie (ganz oder teilweise) konkrete bundesrechtliche Gesichtspunkte regeln oder regeln sollten. Vorliegend ist eine Überbauungsordnung streitig, welche den Ausbau einer kommunalen Strasse planerisch festlegt; die Überbauungsordnung gilt gleichzeitig als Baubewilligung. Erschliessungs- und Strassenpläne werden nur ausnahmsweise – insbesondere, wenn sie einer bundesrechtlichen Spezialbewilligung bedürfen – als Bundesaufgabe anerkannt, da zwar das RPG die Mindestanforderungen an die Erschliessung von Bauland regelt, die Detailanforderungen an die Erschliessung sich aber aus dem kantonalen Recht und der kantonalen Gerichts- und Verwaltungspraxis ergeben. Vorliegend sind weitere Spezialbewilligungen, insbesondere die…
Zeitschrift URP
URP 2020 321
Publikationsart
Entscheid