Biotopschutz; Unvereinbarkeit einer Recycling-Umschlag- und Sammelstation mit den Schutzzielen eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung
Leitsätze
Die Vorinstanz behandelt wesentliche Grundsatzfragen der Bewilligungspflicht und der Voraussetzungen einer Bewilligung für die beantragte Betriebsumnutzung. Bei ihrem Rückweisungsentscheid handelt es sich deshalb um einen Endentscheid im Sinne von Art. 90 BGG (E. 1.4). Die Änderung von einem Kies- und Betonwerk zu einer Recycling-Umschlag- und Sammelstation entspricht wegen den völlig anders gelagerten möglichen Auswirkungen auf die Umwelt einer vollständigen Zweckänderung, welche bewilligungspflichtig ist (E. 3.5). Das streitbetroffene Areal liegt nicht nur in der Landwirtschaftszone, sondern bildet ein Amphibienlachgebiet und ist seit 2001 als ortsfestes Objekt im Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (IANB) aufgenommen (E. 4.1 und 4.2). Gemäss dem Objektblatt des IANB befindet sich das Werkgelände vollumfänglich im Bereich A, in welchem dem Naturschutz strikter Vorrang vor anderen Nutzungen einzuräumen ist. Der Kanton hat…
Zeitschrift URP
URP 2020 733
Publikationsart
Entscheid