Gewässerschutz; fehlende Berücksichtigung einer Grundwasserfassung im Rahmen einer Sondernutzungsplanung
Leitsätze
Streitgegenstand ist die Sondernutzungsplanung für eine Industrie- und Gewerbezone in einem Gebiet, in dessen Nähe eine Grundwasserfassung liegt. Die zuständige Planungsbehörde hat bei der Bestimmung der Nutzungsordnung nach dem Koordinationsgrundsatz die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Planung mit anderen sachlich zusammenhängenden Planungen abgestimmt und gerade auch unter umweltrechtlichen Gesichtspunkten umsetzbar ist. Aus diesem Grund darf die vorliegende Sondernutzungsplanung eine bestehende Grundwasserfassung von öffentlichem Interesse, die davon potenziell beeinträchtigt wird, nicht ausser Acht lassen (E. 3.1.2; zudem E. 3.2.3). Der private Charakter der streitbetroffenen Wasserfassung reicht nicht aus, um ihr das öffentliche Interesse als Fassung abzusprechen, die einer mit der Sondernutzungsplanung koordinierten Ausscheidung als Grundwasserschutzzone bedarf. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Fassung, deren Wasser für die…
Zeitschrift URP
URP 2021 394
Publikationsart
Entscheid