Moorlandschaftsschutz, Unzulässigkeit eines Modellflugplatzes innerhalb des Perimeters
Leitsätze
Der geplante Modellflugplatz innerhalb einer Moorlandschaft von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung bedarf einer raumplanungsrechtlichen Ausnahmebewilligung und kann nur erstellt werden, wenn der Eingriff nach Art. 23d NHG schutzzielverträglich ist. Die beabsichtigte Nutzungsänderung gehört nicht zu den in Absatz 2 der Bestimmung konkret hervorgehobenen, zulässigen Nutzungen. Nach gefestigter Rechtsprechung besteht infolge der mit Art. 78 Abs. 5 BV verfolgten gewichtigen Schutzanliegen und der Gesetzessystematik für weitere zulässige Nutzungen nur ein sehr enger Spielraum. Vorliegend steht das Vorhaben nicht im Einklang mit dem Moorlandschaftsschutz (E. 4.3). Die konkreten Auswirkungen des Modellflugplatzes beschränken sich nicht nur auf die zu erstellenden baulichen Anlagen. Die Beeinträchtigung der Umwelt erfolgt vielmehr durch den Betrieb und die damit verbundenen Flüge. Eine solche Nutzung ist offensichtlich nicht mit dem…
Zeitschrift URP
URP 2021 449
Publikationsart
Entscheid