Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke zum Schutz einer Zwergohreulen-Kolonie; Ausnahme vom Prinzip der Selbstbewirtschaftung
Leitsätze
Der Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken setzt eine Selbstbewirtschaftung voraus; Art. 64 BGBB regelt die Ausnahmen aus wichtigen Gründen. Umstritten ist, ob die Stiftung Vogelwarte Sempach zwei landwirtschaftliche Parzellen mit einer Fläche von 2500m2 zum Schutz einer Zwergohreulen-Kolonie erwerben darf und damit ein wichtiger Grund nach Abs. 1 Bst. e «mit dem Erwerb die schutzwürdige Umgebung einer historischen Stätte, Baute oder Anlage oder ein Objekt des Naturschutzes erhalten werden soll» vorliegt. Das «Objekt des Naturschutzes» muss weder ein schutzwürdiger Lebensraum noch von einer Schutzverordnung erfasst sein (E. 5.–7.). Liegt ein wichtiger Grund zur Ausnahme von der Selbstbewirtschaftung nach Art. 64 BGBB vor, muss die Bewilligung zum Erwerb erteilt werden (E. 8.1). Es bestehen keine Zweifel, dass der Schutz der Zwergohreule ein berechtigtes Objekt des Naturschutzes im Sinne der Bestimmung darstellt. So ist die Vogelart durch das…
Zeitschrift URP
URP 2022 194
Publikationsart
Entscheid