Altlasten; Eintragung von Ablagerungsstandorten im Kataster der belasteten Standorte
Leitsätze
Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Ablagerung von Abfällen und ihrer Verwertung als Baustoff (vgl. E. 4.1–4.2). Die abfallrechtliche Neuregelung der Verwertung von Aushub-und Abbruchmaterial (E. 4.3–4.4) macht eine Fortentwicklung dieser Praxis erforderlich: Bei der Frage, ob ein Ablagerungsstandort vorliegt, erscheint die bisherige Differenzierung zwischen Verwertung und Ablagerung überholt. Denn bei Auffüllungen mit belastetem Material im Untergrund lässt sich nachträglich meist nicht mehr feststellen, ob der Verwertungs- oder der Ablagerungszweck im Vordergrund steht. Auch vom Zweck des Katasters der belasteten Standorte (KbS) als Planungs- und Informationsinstrument her ist nicht ohne Weiteres einsehbar, weshalb es einen Unterschied machen soll, ob Schadstoffe durch eine (heute nicht mehr zulässige) Verwertung oder durch Ablagerung in den Untergrund gelangt sind. Umgekehrt erscheint es widersprüchlich, Standorte,…
Zeitschrift URP
URP 2022 417
Publikationsart
Entscheid