Lärmimmissionen; Infraschall und tieffrequenter Lärm durch eine landwirtschaftliche Lüftungsanlage
Leitsätze
Die Lärmimmissionen der Lüftungsanlage des Schweinestalls sind auf dem Grundstück des benachbarten Wohnhauses, welches rund 170m entfernt liegt, zwar deutlich wahrnehmbar, jedoch werden die für neue Anlagen massgebenden Planungswerte von 60dB (A) am Tag und 50dB (A) in der Nacht für die Empfindlichkeitsstufe III (Landwirtschaftszone) deutlich eingehalten (E. 4.1).
(Ausführlich zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Erfahrung im Allgemeinen zur Wirkung von Infraschall und tieffrequentem Lärm, E. 5.1–5.4)
Es ist davon auszugehen, dass die durch die Lüftung entstehenden Infraschallimmissionen (im Frequenzbereich 1–20Hz) im Wohnbereich des Nachbargrundstücks zu gering sind, um von den betroffenen Personen wahrgenommen zu werden. Gemäss dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse fehlen bislang eindeutige Anhaltspunkte für die Schädlichkeit oder Lästigkeit von Infraschallimmissionen, welche die Grenzwerte…
Zeitschrift URP
URP 2022 541
Publikationsart
Entscheid