Beschwerderecht des zuständigen Bundesamts; Streitgegenstand im Lichte des Koordinationsgebots
Leitsätze
Das Beschwerderecht der Bundesbehörden dient dazu, den Vollzug des Bundesrechts in den Kantonen zu überwachen und dessen richtige und einheitliche Anwendung zu gewährleisten. Eine Beteiligung am vorinstanzlichen Verfahren ist nicht erforderlich. Die Bundesbehörden sind daher nicht an Einschränkungen des Streitgegenstands im kantonalen Rechtsmittelverfahren gebunden, sondern können im Rahmen ihres Beschwer- derechts neue Begehren stellen und insbesondere auch eine reformatio in peius beantragen (E. 1.1).
Im kantonalen Rechtsmittelverfahren gilt von Bundesrechts wegen das Konzentrationsprinzip (E. 1.3.2). Bei der Bewilligung von neuen Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone ist eine gesamthafte Prüfung und Interessenabwägung geboten, unter Berücksichtigung des gesamten (bestehenden und beantragten) Gebäudevolumens und seiner Nutzungsmöglichkeiten (E. 1.5). Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die Prüfung und…
Zeitschrift URP
URP 2023 42
Publikationsart
Entscheid