Naturschutz; Vereinbarkeit von kantonalen Verordnungsbestimmungen über die Mahdnutzung und Bewegung von Schutzflächen mit dem übergeordneten Recht
Leitsätze
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid in einem Erlass- prüfungsverfahren, d.h. in einem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle. In diesem prüft das Bundesgericht, ob der betreffenden Norm nach anerkannten Auslegungsregeln ein Sinn beigemessen werden kann, der sie mit dem übergeordneten Recht als vereinbar erscheinen lässt (E. 1 und 1.3).
Das Bundesrecht verlangt, dass die Kantone die für den Vollzug des NHG erforderlichen Bestimmungen erlassen, wobei diese sachgerecht und wirksam zu sein haben. Der Verwirklichung dieses Vollzugsauftrags kann auch die Präzisierung und Konkretisierung von unbestimmten Rechtsbegriffen wie jene der Mahdnutzung und der Beweidung von Naturschutzflächen dienen. Eine allzu restriktive Auslegung der kantonalen Gesetzesnorm über die Delegation von Befugnissen an den Regierungsrat könnte in Widerspruch zum bundesrechtlichen Vollzugsauftrag treten (E. 4.4).
Der Schutz der einheimischen…
Zeitschrift URP
URP 2023 30
Publikationsart
Entscheid