Strassenverkehrslärm; Anspruch auf Wiedererwägung einer Lärmsanierungsverfügung
Leitsätze
Gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse nach dem letzten Sanierungsentscheid aus dem Jahr 2000, welcher Sanierungserleichterungen gewährte, bewirkt der dort verwendete Strassenbelag statt einer Lärmreduktion von 1 dB (A) eine Lärmerhöhung von 1 dB (A). Zudem hat er seine akustische Lebensdauer überschritten (E. 6.3).
Hinzu kommen neue Erkenntnisse in der Lärmforschung der vergangenen Jahre. Danach bieten die Lärmgrenzwerte keinen umfassenden Gesundheitsschutz. Jede Massnahme, die zu einer zusätzlichen Reduktion der Lärmbelastung beiträgt, kann somit den Gesundheitszustand der Bevölkerung verbessern. Schliesslich hat sich die Praxis zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit seit dem Sanierungsentscheid weiterentwickelt. Zum einen hat sich das damals übliche System zur Lärmmessung (StL-86+) insofern als unzuverlässig erwiesen, als es das Lärmminderungspotential von Tempobeschränkungen unterschätzt,…
Zeitschrift URP
URP 2023 392
Publikationsart
Entscheid